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SPD-Bezirkstagsfraktion: Wahlrecht für EU-Bürger an den Bezirkstagswahlen im Freistaat

Allgemein

Christa Naaß, Stellvertreterin des Bezirkstagspräsidenten und langjährige Landtagsabgeordnete aus Haundorf, fordert die CSU-Landtagsfraktion auf, dem Gesetzentwurf der LandtagsSPD, mit dem EU-Bürgern das Recht eingeräumt werden soll sich an den Bezirkstagswahlen zu beteiligen, zuzustimmen.

 

„Auch der Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketages sieht das Anliegen positiv“, erinnert Christa Naaß. „Er hat sich bei seiner jüngsten Tagung in Triesdorf mit großer Mehrheit über die Parteigrenzen hinweg für eine Einführung des EU-Wahlrechts bei Bezirkstagswahlen ausgesprochen.“

Angesichts der schwierigen Situation Europas ist es notwendig, auf mehr demokratische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungen zu setzen. „In Gemeinden, Städten und Landkreisen dürfen EU-Bürger, die bei uns in Bayern leben, längst wählen und auch selbst bei Wahlen kandidieren. Doch bei der verfassungsrechtlich abgesicherten dritten kommunalen Ebene, den Bezirken, wird ihnen das bisher verweigert. „Dafür gibt es keine nachvollziehbare Begründung“ so die stellvertretende Bezirkstagspräsidentin. „Wir müssen Europa stärken, Bürgerbeteiligung ausbauen, statt neue Hürden aufzubauen“.


Gisela Niclas, Vorsitzende der SPD-Bezirkstagsfraktion stellt fest: Der rechtliche Weg zum Wahlrecht für EU-Bürger über eine Änderung des Bezirkswahlgesetzes ggf. mit oder ohne Änderung des Anhangs der europäischen Kommunalwahlrichtlinie ist möglich.