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Christa Naaß zur dritten Vizepräsidentin des Bayerischen Bezirketages gewählt

Allgemein

Auf einer Sondersitzung der Vollversammlung des Bayerischen Bezirketages wurde eine Satzungsänderung zur Erweiterung des Präsidiums beschlossen.

Die im April genehmigte Änderung hat zum Ziel, die nach der Bezirkswahl erweiterte Parteienvielfalt in den Bezirkstagen auch im Präsidium des Bayerischen Bezirketages widerzuspiegeln.

Mit Inkrafttreten der Satzungsänderung kann Christa Naaß nun ihr Amt als dritte Vizepräsidentin des kommunalen Spitzenverbandes der sieben bayerischen Bezirke antreten.

Der Bayerische Bezirketag vertritt die gemeinsamen Interessen der bayerischen Bezirke unter anderem gegenüber dem Landtag, der Staatsregierung, den Landesbehörden und anderen Institutionen.

„Mit Christa Naaß ist eine weiterhin gewissenhafte und progressive Zusammenarbeit im Präsidium gewährleistet.

Ihre Kenntnis der verschiedenen politischen Ebenen durch ihre bisherigen Funktionen in Landtag, Kreisrat, Gemeinderat und Bezirkstag, in welchem sie in diesem Jahr erneut zur Stellvertreterin des Bezirkstagspräsidenten gewählt wurde, ermöglichen eine kontinuierliche und nachhaltige Vernetzung.“, so die Fraktionsvorsitzende der SPD-Bezirkstagsfraktion, Gisela Niclas.

Christa Naaß ist es nach wie vor wichtig, die Position des Bayerischen Bezirketages zu stärken. Im Reigen der kommunalen Spitzenverbände aber auch gegenüber der Bayerischen Staatsregierung:

„Im Rahmen der Landtags- und Bezirkstagswahl 2013 hat der Bayerische Bezirketag einen Forderungskatalog mit 12 Punkten beschlossen – eine ganze Reihe davon ist noch nicht umgesetzt.

Hierzu gehört das aktive und passive Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern bei der Bezirkstagswahl, die prozentuale Beteiligung der Bezirke am allgemeinen Steuerverbund, der Ersatz der Jugendhilfekosten für die jungen volljährigen Flüchtlinge länger als für 12 Monate und kostendeckend und die Genehmigung von Drogenkonsumräumen.

Die Kostenübernahme des Bildungsangebotes der Schulbegleiter durch den Freistaat und die Forderung von Landesmitteln für die Umsetzung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes stehen ebenfalls noch zur Umsetzung aus.“

Naaß betont: „Die Thematik der Stärkung der Rechte von ArbeitnehmerInnenvertretungen in den Verwaltungsräten von Kommunalunternehmen ist – gerade in Mittelfranken – ebenfalls eine höchst aktuelle.

Der betrieblichen Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den Betriebs- und Personalräten getragen wird, kommt entscheidende Bedeutung zu, die in öffentlichen Unternehmen mit anderer Rechtsform längst selbstverständlich ist.“