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Naaß: Schwerstsehbehinderte und schwerhörige Menschen sind auch auf Unterstützung und Assistenz angewiesen

Allgemein

CSU und FDP springen bei den Haushaltsberatungen wieder einmal zu kurz

Christa Naaß, Mitglied des Haushaltsausschusses, forderte als zuständige Berichterstatterin für den Sozialhaushalt die rasche Umsetzung des lange geforderten Taubblindengelds.

Nachdem CSU und FDP den Gesetzentwurf von SPD und Grünen für ein Taubblindengeld und abgestuftes Blindengeld für schwerstsehbehinderte und hörbehinderte Menschen abgelehnt haben, wiederholte die SPD-Fraktion diese Forderungen nochmals im Rahmen der Haushaltsberatungen. „Einen teilweisen Erfolg auf diesem Weg können wir nun verzeichnen, den die Koalition allerdings erst auf Druck von uns gegangen ist", so Naaß. "Die einhundert Taubblinden in Bayern bekommen nun ein Taubblindengeld in doppelter Höhe des bisherigen Blindengeldes. Aber die Menschen, die schwerstsehbehindert, schwerhörig oder sehbehindert sind und dringend auf Hilfe und Assistenz angewiesen sind, gehen wieder leer aus!“
Die Forderungen der SPD deckten sich mit den Vorstellungen des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, erläutert die SPD-Abgeordnete weiter. „Wir wollten zudem, dass künftig die 6100 hochgradig sehbehinderten Menschen in Bayern ein abgestuftes Blindengeld - 30 Prozent - erhalten sollten. Ebenso sollten die 75 hochgradig sehbehinderten Menschen mit gleichzeitiger Taubheit entsprechend berücksichtigt werden. „Dazu konnten sich CSU und FDP leider nicht aufraffen“, kritisiert Naaß und forderte, dass diese Staatsregierung die UN-Behindertenkonvention endlich ernst nimmt.
In anderen Bundesländern ist man hier schon lange tätig geworden. Bayern muss leider wieder einmal – wenn es um soziale Dinge geht - erst angestoßen werden, um auch den Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung und mit hochgradig Sehbehinderung und gleichzeitiger Taubheit Verbesserungen zuzugestehen.
Naaß kündigt an, nicht nachzulassen, ehe für alle Betroffenen Verbesserungen erreicht worden sind.