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Christa Naaß und Harald Dösel: Öffentliche Aufträge nur, wenn 8,50 Euro Mindestlohn gezahlt werden

Allgemein

SPD-Landtagsfraktion will neues Vergabe- und Tariftreuegesetz

Die SPD gibt nicht auf. Christa Naaß berichtet übereine erneute Initiative ihrer Fraktion für ein Bayerisches Vergabe- und Tariftreuegesetz, nachdem im Jahr 2011 CSU und FDP eine entsprechende Initiative der Landtags-SPD abgeschmettert hatten. Mit dem Gesetz soll bei Ausschreibungen des Freistaats und der bayerischen Kommunen u.a. ein Mindestlohn von 8,50 Euro fixiert werden.

„Im Gegensatz zu Bayern gibt es in der großen Mehrzahl der anderen Bundesländer – Berlin, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklen-burg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen – eine entsprechende gesetzliche Regelung.
In Sachsen-Anhalt ist ein solches Gesetz am 1. Januar in Kraft getreten, in Schles-wig-Holstein ist es auf den Weg gebracht. Nur in den schwarz-gelb regierten Bun-desländern Bayern, Hessen und Sachsen wird der Handlungsbedarf geleugnet!“, erklärt Christa Naaß. „Nun hat die SPD-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, dass Unternehmen künftig nur dann einen öffentlichen Auftrag erhalten sollen, wenn sie sich verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens 8,50 Euro pro Stunde brutto zu zahlen. Liegen die Tariflöhne der betreffenden Branche höher, müssen diese eingehalten werden.“
Außerdem sieht der SPD-Gesetzentwurf die Beachtung ökologischer Kriterien, Frauenförderung und die positive Berücksichtigung der Lehrlingsausbildung vor.

"CSU und FDP lassen in Bayern Dumpinglöhne zu, die aus allgemeinen Steuermitteln aufgestockt werden müssen, um Niedriglöhnern das Existenzminimum zu sichern", kritisiert auch der designierte Landtagskandidat für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Harald Dösel. Die Regierungsparteien verhinderten damit einen fairen Wettbewerb, zum Nachteil vor allem kleiner und mittlerer Betriebe, die anständige Löhne bezahlen und Lehrlinge ausbilden.