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Saisonale Abmeldung der Rundfunkgeräte für Beherbergungsbetriebe

Allgemein

- MdL Christa Naaß bringt Bewegung in die Angelegenheit -

achdem sich die Haundorfer Landtagsabgeordnete Christa Naaß in mehreren Schreiben an die Bayer. Staatskanzlei und an den Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz Kurt Beck gewandt hatte, wurde nun der Weg frei gemacht, dass es den Landesrundfunkanstalten weiterhin möglich ist, Beherbergungsbetriebe saisonal von den Rundfunkgebühren zu befreien.

Ministerpräsident Kurt Beck berichtete in seinem Schreiben an die Abgeordnete, dass sich die Rundfunkkommission am 17.10.2007 eingehend mit diesem Thema befasst hatte. Nach Auffassung der Kommission hat die Neuregelung für das Hotel- und Gaststättengewerbe im 8. Rundfunkänderungsvertrag keine Veränderung der Rechtslage ergeben. Im Rahmen der Änderungen wurde das Hotelprivileg des §5 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag lediglich modifiziert und auf vermietete Ferienwohnungen erweitert. Insofern bleibt weiterhin Raum für eine Fortführung der über Jahre hinweg bewährten Praxis der Landesrundfunkanstalten, dem Beherbergungsgewerbe entgegen zu kommen.

Im Auftrag der Rundfunkkommission hat sich Rheinland-Pfalz als Vorsitzland in dieser Angelegenheit nunmehr unmittelbar an den Intendanten des SWR, der für Rundfunkfragen federführenden Anstalt, gewandt. Dabei wurde er über die Haltung der Länder in dieser Frage informiert und es wurde noch einmal deutlich gemacht, dass sich die Rundfunkanstalten auch künftig nicht gehindert sehen sollten, die bislang bei der saisonalen Abmeldung von Rundfunkempfangsgeraten im Beherbergungsgewerbe geübten Praxis fortzusetzen.

"Somit ist es ohne ergänzende staatsvertragliche Regelungen den Landesrundfunkanstalten möglich", freut sich Christa Naaß, "zu befriedigenden Lösungen für die Beherbergungsbetriebe zu kommen".