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Auch Taubblinde sollen Blindengeld bekommen

Allgemein

- CSU und FDP lehnen leider SPD-Gesetzentwurf ab –

Bisher werden im Bayerischen Blindengesetz nur blinde Menschen berücksichtigt. Dieser Personenkreis soll nach Meinung der SPD-Landtagsfraktion um Taubblinde und hochgradig Sehbehinderten mit gleichzeitiger Taubheit erweitert werden. Dieses Anliegen wurde auch vom Weißenburger Blindenbund an die Haundorfer SPD-Landtagsabgeordnete Christa Naaß herangetragen.

„Der Hilfsbedarf dieser Personengruppe“, so Christa Naaß, „macht eine erhöhte Ausgleichsleistung erforderlich, um eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sicher zu stellen.

Die besondere Situation von taubblinden Menschen werde zum Beispiel in den Ländern Berlin und Schleswig-Holstein bereits durch ein erhöhtes Blindengeld berücksichtigt. Hochgradig Sehbehinderte erhalten z.B. in Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Sachsen und Sachsen Anhalt wenigstens ein vermindertes Blindengeld. In vielen Ländern ist es möglich, die Leistungen für blinde und gehörlose Menschen nebeneinander zu beziehen. Nur gibt es bisher keine entsprechenden Regelungen. Darauf verwies Christa Naaß bei der Begründung des Gesetzentwurfes und forderte auch im Rahmen der Haushaltsberatungen die Bereitstellung der erforderlichen Mittel.

Der finanzielle Mehrbedarf beläuft sich jährlich auf 12.395.100 Euro im Staatshaushalt. Nachdem in Bayern 100 taubblinde Menschen leben, ergibt dies einen Mehraufwand von 627.600 Euro, für die 6100 hochgradig sehbehinderte Menschen sind 11.485.000.080 Euro erforderlich und für hochgradig sehbehinderte Menschen mit gleichzeitiger Taubheit wären 282.420 Euro erforderlich.

Für die SPD ist es selbstverständlich, dass angesichts der erreichten Haushaltskonsolidierung und der Steuermehreinnahmen sowie der rückläufigen Zahl von Blindengeldempfängern der Spielraum für eine Verbesserung der sehbehinderten Menschen genutzt wird, nachdem die CSU am 1.April 2004 das Blindengeld um 15 Prozent gekürzt hat, was zu jährlichen Einsparungen seitdem von 15 Mio Euro verbunden war.

„Die Regierungsfraktionen springen wieder einmal zu kurz“, kritisiert die Haundorfer Abgeordnete“, Sie sind nur bereit, Mittel für die 100 Taubblinden Menschen bereit zu stellen und das nur für das Jahr 2013.