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Integrationsbeauftragte und Behindertenbeauftragte endlich beim Landtag ansiedeln

Allgemein

Zuordnung beim Bayerischen Landtag gewährleistet eine größere Unabhängigkeit bei der Vertretung der Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christa Naaß erhebt die Forderung, dass beim Bayerischen Landtag die Stellen einer/eines Behindertenbeauftragten sowie einer/eines Integrationsbeauftragten anzusiedeln sind. Die Berufung soll durch das Parlament in Abstimmung mit der Bayerischen Staatsregierung erfolgen. "Mit der Ankündigung der Berufung einer/eines Integrationsbeauftragten erfüllt die Staatsregierung eine langjährige Forderung der SPD-Landtagsfraktion", erinnert Naaß. Dies sei zu begrüßen. "Diese Stelle soll jedoch - wie dies bereits beim Datenschutzbeauftragten der Fall ist - beim Bayerischen Landtag angesiedelt sein", so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

"Diese Forderung trifft ebenfalls auf die Stelle der/des Behindertenbeauftragten zu", so Naaß weiter. "Die Zuordnung beim Sozialministerium hat sich nicht bewährt. Dies wurde erst jüngst durch die Aufgabe der Funktion durch die bisherige Behindertenbeauftragte wieder deutlich. Behindertenpolitik beschränkt sich eben nicht nur auf Sozialpolitik, sondern ist Querschnittspolitik und darf deshalb nicht einem Ministerium zugeordnet sein." Naaß: „Beauftragtenfunktionen dürfen keine 'Feigenblattfunktionen' der Regierung sein, wie dies bisher der Fall war. Die Zuordnung beim Bayerischen Landtag gewährleistet eine größere Unabhängigkeit bei der Vertretung der Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger!"