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Tierschützer wollen Rechte der Tiere einklagen dürfen

Allgemein

MdL Christa Naaß unterstützt die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen

„In letzter Zeit erreichen immer mehr Postkarten das Abgeordnetenbüro, auf denen von engagierten Tierschützern die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen gefordert wird“, erklärt die Haundorfer Landtagsabgeordnete Christa Naaß. „Eine Forderung, die ich nur unterstützen kann. Die SPD-Landtagsfraktion hat zuletzt im Jahr 2010 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht.

Mit dem Gesetz sollte den Tierschutzverbänden in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden, um der Verpflichtung zum effektiven Schutz der Tiere nachkommen zu können, wie es die Staatszielbestim-mung des Artikels 20a Grundgesetz festschreibt.
Leider wurde unser Antrag von der CSU, FDP und Freien Wählern abgelehnt. “
Trotz der Staatszielbestimmung und obwohl Tiere im Tierschutzgesetz als schutzbedürftige Lebewesen und Mitgeschöpfe rechtlich anerkannt und um ihrer selbst willen geschützt werden, wird ihnen also in Bayern nach wie vor kein gesetzlicher Vertreter zugestanden, der zu ihren Gunsten klagen könnte.
„Das ist sehr bedauerlich. Aber wir bleiben an diesem Thema dran.“