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Mittelzuweisung aus der Bayerischen Landesstiftung nach Westmittelfranken

Allgemein

Die Haundorfer SPD-Landtagsabgeordnete Christa Naaß bedauert, dass die vom Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung in seiner heutigen Sitzung beschlossenen
Zuschüsse dieses Jahr in Westmittelfranken nicht allzu üppig ausfallen.

Folgenden Förderanträgen aus dem Bereich Kultur wurde entsprochen:

- Innensanierung der Pfarrkirche St. Wenzel in Wieseth (16.000 €)
- Sanierung der Kapelle im Zumhaus, Stadt Feuchtwangen (3.000 €)
- Ausbau der Freilichtbühne am Stöberleinsturm in Rothenburg o.d.T. (6.000 €)
- Fassadenrenovierung des denkmalgeschützten Anwesens Häslabronn 7 und 7a in Colmberg (2.500 €)
- Sanierung der Kirchhofmauer in Bürglein, Stadt Heilsbronn (1.400 €)
- Renovierung der Glasfenster der Katholischen Pfarrkirche Kreuzerhöhung in Schillingsfürst (7.000)

Die Bayerische Landesstiftung, die aus der Vereinigung der Bayerischen Staatsbank mit der Vereinsbank hervorging, besteht seit 1972 und verfolgt gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet.

Seit ihrer Gründung hat die Bayerische Landesstiftung über 350 Mio € an Zuschüssen und Darlehen bewilligt und damit rund 5000 Vorhaben finanziell unterstützt. Der Schwerpunkt der Fördertätigkeit liegt vor allem in der Förderung von baulichen Maßnahmen. Im kulturellen Bereich z.B. Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von bedeutenden Bau- und Kunstdenkmälern oder Baumaßnahmen bei überregional bedeutsamen nichtstaatlichen Musseen. Im sozialen Bereich werden bedeutende sozialpolitische Projekte, vor allem der Alten- und Behindertenhilfe gefördert. Es werden grundsätzlich nur Maßnahmen gefördert, zu deren Förderung der Staat nicht gesetzlich verpflichtet ist oder die nicht zu den Pflichtaufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften gehören. Eine Förderung kann außerdem nur erfolgen, wenn eine öffentliche Nutzung bzw. Zugänglichkeit gesichert ist, es sich also
nicht um Privatobjekte handelt.